Bildquelle: Baumeister Ing. Engelbert Hosner, EUR ING. … www.bauwissen.at / pixelio.de
Ein kleines Wort vorab, nach einem provokanten Titel: Ich bin absolut dafür, dass Kreativität sich lohnt und die Urheber für ihre Werke entlohnt werden. Allerdings verfehlt die EU-Urheberrechtsreform, die Ende des Monats zur Abstimmung steht, dieses Ziel meilenweit. Dazu kommt ein immenser Kollateralschaden. Ich fasse heute die wichtigsten Punkte zusammen.
Artikel 11 – das Leistungsschutzrecht
Das Leistungsschutzrecht geht auf Initiative des Axel-Springer-Verlags zurück. Ihm, und anderen, war es ein Dorn im Auge, dass Google Werbung auf Suchergebnissen einblendet, die Inhalte des Verlags nutzen. Konkret ging es um Titel und die Artikelvorschau in den Suchergebnissen. Das Argument: Schon die paar Zeilen Vorschau sind urheberrechtlich geschützt. Wenn Google diese einblendet und dann auch noch Geld damit verdient, sollten die Verlage ein Stück vom Kuchen bekommen.
Der Grundgedanke ist nicht mal falsch. Selbstverständlich sollen Journalisten bezahlt werden. Wobei man sich gerne auch mal fragen darf, wieviel echten Journalismus es noch gibt. Also über ein „mit Material von DPA“ hinaus. Nur das gewählte Mittel war falsch. In der Diskussion vor der Einführung warnten alle, dass dieses Gesetz eine Totgeburt sein wurde. Dennoch wurde es vom Bundestag beschlossen.
Die Folge war vorhersehbar. Google ist nämlich nicht nur Verwerter der Inhalte, sondern auch der mit Abstand größte Zubringer von Lesern auf die eigene Homepage eines Verlages.
Wenn wir zahlen sollen, verlinken wir Euch nicht
Es passierte im Endeffekt genau das, was alle Kritiker vorgesagt hatten. Da sich die Verlage nicht leisten konnten, nicht in Google-Suchergebnissen aufzutauchen (wenn ich keine Menschen auf meiner Page habe, verdiene ich mit der Werbung dort kein Geld) bekam Google als einzige Suchmaschine eine unentgeltliche Lizenz. Statt also an Google zu verdienen, wie es angedacht war, war nun Google der einzige Profiteur. Sie können unverändert weiter machen, während neue Wettbewerber im Markt, beispielsweise im Bereich der Feedreader, voll vom Leistungsschutzrecht erfasst werden.
Kurz gesagt: Was die Macht von Google beschneiden sollte (oder wenigstens einen Teil des Profits eintreiben sollte) hat letztlich diesen nur erhöht und das Ziel völlig verfehlt.
Mit analogen Antworten auf digitale Fragen reagieren hilft nicht
Das Leistungsschutzrecht ist effektiv der Versuch, mit der Denkweise der Prä-Internet Ära an eine digitale Fragestellung heranzugehen, nämlich wie Inhalte sinnvoll monetarisiert werden können. Diese Frage ist berechtigt, und die Verlage haben hier schlicht verpennt. Sie versuchen, ihr altes Geschäftsmodell unverändert durchzudrücken. Die meisten klatschen ihre Arbeit mit unendlich viel Werbung zu (Pop-Ups sind ja toll), errichten properitäre und sehr teure Paywalls und vieles mehr. Mir ist kein System bekannt, dass bei den Kunden auf Gegenliebe stößt. Der einzig sinnvolle Vorstoß ist in meinen Augen das, was in der Musikindustrie seit Jahren normal ist.
Gegen eine monatliche Gebühr sind alle (oder möglichst viele) Inhalte verschiedener Anbieter zugänglich und jeder bekommt einen Teil der Erlöse. Das System könnte noch modifiziert werden, indem nach Verweildauer des Kunden auf den Inhalten die Höhe der Zahlung angepasst wird. Damit gäbe es auch einen Grund, wieder mehr als eine schlagkräftige Headline zu entwerfen. Stattdessen wären spannende und gute Inhalte gefragt, die viele Leser lange binden. Also echter Journalismus eben.
Was in Deutschland nicht funktioniert, machen wir eben EU-weit
Statt aus dieser Farce zu lernen und das Gesetz zurückzunehmen, wurde anders argumentiert. Deutschland sei als Markt alleine zu klein, um sich gegenüber Google zu behaupten. Deshalb sei es nötig, die Totgeburt Leistungsschutzrecht zu einem europäischen Zombie zu machen. Genau darum geht es in Artikel 11 der Urheberrechtsreform. Etwas ineffektives, bürokratisches, innovationsfeindliches und schlicht unnützes wird dann europaweit ausgerollt.
Spoiler: Der Effekt wird der gleiche sein, nur potenziert. Neue Angebote und Dienstleistungen werden dann eben nicht in Europa entwickelt und angeboten. Und ich gehe jede Wette ein, dass Google einfach mal drei Tage lang alle Verlage aus den Suchergebnissen nimmt. Und danach eine neue, kostenlose europaweite Lizenz hat.
Quatsch wird eben nicht besser, wenn man ihn größer macht. Es bleibt Quatsch.
Apropos Quatsch… Artikel 13, die Uploadfilter
Bevor nun der erste Leser brüllt: Nein, im Entwurf stehen die Filter nicht drin. Ein Umstand, den der Berichterstatter, Axel Voss, nicht müde wird zu betonen. Das ändert aber nichts – denn es gibt genau zwei Möglichkeiten, die Anforderungen des Artikel 13 der Urheberrechtsreform umzusetzen. Entweder, ich habe als Plattform von allen Rechteinhabern entsprechende Lizenzen, oder ich filtere vorab automatisiert. Denn bei tausenden Uploads pro Minute ist nur und ausschließlich Automatismus möglich.
Und da liegt auch hier der Hase im Pfeffer. Artikel 13 soll erreichen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht kopiert werden, ohne dass der Rechteinhaber entlohnt wird.
Aber Moment, war da nicht was? Richtig! Das ist auch heute schon illegal. Es gibt Mittel, gegen eine solche Verwertung eigener Inhalte durch Dritte vorzugehen. Die Änderung liegt in der Haftung. Bislang haftet der- oder diejenige, der oder die solche Inhalte ohne Lizenz auf einer Plattform zugänglich macht. Lade ich also ein Video eines Fernsehsenders ohne dessen Erlaubnis hoch, verstoße ich gegen ein Gesetz und kann dafür verklagt werden. Die Plattform ist verpflichtet, solche illegalen Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangt. Dieses Prinzip gilt schon lange und funktioniert im Wesentlichen.
Die Änderung des Artikel 13 nimmt nun aber die Plattformen mit in die Haftung. Auch ohne Kenntnis. Das bedeutet, es drohen heftige Strafen. Als Plattformanbieter habe ich also nur eine echte Wahl: Ich filtere vorher. Automatisiert. Warum steht oben.
KI, die Parodien erkennt
Solche Filter sind aber noch nicht existent. Politiker haben das als Chance entdeckt, Künstliche Intelligenz (KI) als Lösung in den Raum zu werfen. In ihrer Vorstellung kann eine KI so gebaut werden, dass sie jedes urheberrechtlich geschützte Werk erkennt (was alleine schon mehr als schwierig ist, man stelle sich nur vor, gegen welche Datenbank das geprüft werden soll). Und nicht nur das, sie soll auch automatisch erkennen, wann die Nutzung eines möglicherweise geschützten Werkes ok ist, zum Beispiel in Form einer Parodie. Liebe Politiker, so funktioniert KI nicht. Es gibt keine solche KI. Und wenn man bedenkt, wie viele Menschen schon Probleme haben, Parodie zu erkennen, habe ich für eine Maschine noch viel weniger Hoffnung.
Sehen wir von der technischen Unmöglichkeit ab, was bleibt dann?
Overblocking, Zensur und Monopole
Nun, da ein solcher Filter per se fehleranfällig ist, und die Strafen drohen, gibt es aus Sicht der Plattform nur eine Lösung: Im Zweifel blocken. Das sogenannte Overblocking führt dann dazu, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Wir kennen es auch als Zensur, da legale Meinungsäußerungen, zum Beispiel in Form einer vielleicht politischen Parodie, damit verhindert wird. Dabei bleibt es natürlich nicht. Denn das Gesetz hat noch einen Effekt. Wenn überhaupt jemand die Chance hat, halbwegs funktionierende Filter herzustellen, sind es Giganten wie Google und Co. Neue Mitbewerber, die ebenfalls unter den Artikel 13 fallen (und die Kriterien dazu sind unglaublich niedrig, und nur eines muss zutreffen!) haben dann eigentlich keine Wahl, als die Filter, die angeboten werden zu nutzen. Was dann passiert, ist klar. Die Filter werden „kostenlos“ angeboten – denn durch ihre Nutzung bekommt der Anbieter eines solchen Filters alle Daten der Mitbewerber frei Haus.
Noch einfacher kann man Innovation nicht verhindern und das Gegenteil dessen erreichen, was man eigentlich möchte. Der Artikel 13 wird nicht die Urheber schützen. Er wird die Vielfalt und die Innovation einschränken und wenige Platzhirsche weiter zementieren. Von der Zensurinfrastruktur, die ja nicht nur für „gutes“ genutzt werden kann, den Zugriffsmöglichkeiten von Strafverfolgungsbehörden und vielen weiteren Argumenten ganz abgesehen.
Um Gottes Willen, lasst den Quatsch sein
Gestern ging durch die Presse, dass die Abstimmung zu der Reform vielleicht vorgezogen wird. Das wurde zwar mittlerweile dementiert (nach langer Wartezeit), aber es hinterlässt einen sehr faden Beigeschmack. Wenn alle Experten gegen die Reform argumentieren, wenn alle namhaften Interessengruppen dagegen sind, ja wenn selbst die Urheber (z. B. Bertelsmann) sagen, dass sie falsch ist… warum zum Henker muss sie dann auch noch forciert werden, statt das einzig richtige zu tun?
Liebe EU-Abgeordneten: Stimmt gegen diesen Quatsch. Ihr zerstört die Chance Europas, eigene Innovation zu produzieren, freie Meinungsäußerung zu haben und ihr zementiert alte Systeme, statt Urheber zu schützen.
Und lieber Leser, es gibt ein gelungenes Video, das all das noch viel besser erklärt, als ich es vermag:
Es ist übrigens demnächst Europawahl. Ich, für meinen Teil, werde weder für einen Kandidaten noch eine Partei stimmen, die sich für diese Reform ausspricht. Und das sollten viele Menschen tun. Denn selbst wenn diese Reform durch den EuGH kassiert wird – das dauert Jahre, in denen Europa weiter den Anschluss verliert und seine Bürger Internetnutzer zweiter Klasse sind.